Teilnahmebedingungen
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) veröffentlicht seine Ausschreibungen auf der Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnungen für Leistungen (UVgO / VgV), für Bauleistungen (VOB) sowie der Freiberuflichen Leistungen (VgV) sowohl in den bekannten Veröffentlichungsorganen (wie z.B. Subreport, Submissionsanzeiger, Bundesausschreibungsblatt und Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union) als auch auf der LVR-Vergabeplattform.
Zugang zu den Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen können nach Anmeldung auf der LVR-Vergabeplattform kostenlos heruntergeladen werden. In EU-Verfahren haben Sie die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen sowie die bisher erfolgte Bieterkommunikation ohne Registrierung einzusehen. Gefordert wird diese erst dann, wenn Sie sich als Bieter tatsächlich an einem Vergabeverfahren beteiligen, also ein Angebot abgeben möchten.
Eine vorherige Registrierung bietet Ihnen jedoch den Vorteil, über Änderungen des Vergabeverfahrens automatisch per Mail informiert zu werden. Ohne Registrierung sind Sie verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegen somit der sog. "Holschuld".
Angebotsabgabe
Die Form der Angebotsabgabe können Sie der Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen entnehmen. Näheres hierzu finden Sie nach der Anmeldung im Reiter "Bieter" in der Navigationsleiste unter "Softwaredownload". Eine Angebotsabgabe kann elektronisch über das Bietercockpit, per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg erfolgen.
Wenn die Angebotsabgabe elektronisch zugelassen ist, können Sie die Angebotsunterlagen elektronisch bearbeiten, signieren und abgeben. Wenn die Angebotsabgabe auf dem Postweg zugelassen ist, können Sie die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen weiterhin ausdrucken und manuell ausfüllen. Die ausgefüllten Vergabeunterlagen sind an den vorgesehenen Stellen zu unterzeichnen, auf dem Postweg in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Aufklebers zu übersenden bzw. persönlich bei der bezeichneten Stelle abzugeben.
Registrierung
Wenn Sie sich aktiv am Vergabeverfahren beteiligen, also ein Angebot abgeben möchten, müssen Sie sich auf der LVR-Vergabeplattform registrieren und einen Ansprechpartner, der für die Angebotsabgabe zuständig ist, benennen. Die so erhobenen und gespeicherten Daten werden ausschließlich im Rahmen von Vergabeverfahren verwendet und dienen der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs und Ihrer Information bei Änderungen während des laufenden Verfahrens.
Bitte beachten Sie, dass jedes Unternehmen nur einmal als Bieter angelegt werden kann. Es besteht die Möglichkeit mehrere Mitarbeiter Ihres Unternehmens unter der registrierten Firma anzulegen.
Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie bereits auf der LVR-Vergabeplattform registriert sind,
wenden Sie sich an die u.g. Ansprechpartner. Sofern Ihre Firma noch nicht registriert ist,
können Sie diese über nachfolgenden Link anlegen:
Link zur Registrierung
Datenschutz
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie auf unserer Datenschutz-Seite.
Informationen zum Thema Datenschutz
Nutzungsverhältnis
Sobald Sie sich an einem konkreten Vergabeverfahren über die Vergabeplattform beteiligen, wird ein Benutzerkonto eingerichtet. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die weitere Kommunikation zwischen Vergabestelle und Ihrer Firma elektronisch über dieses Benutzerkonto erfolgt. Sobald neue Nachrichten (z. B. Neue Version der Vergabeunterlagen) in Ihrem Benutzerkonto auf der Vergabeplattform eingegangen sind, werden Sie darüber per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse informiert. Mit Eingang auf dem Benutzerkonto sind die Erklärungen in Ihren Empfangsbereich gelangt.
Sie sind verpflichtet, jede Änderung Ihrer Benutzerdaten der Vergabeplattform unverzüglich mitzuteilen.
Der Nutzende unterlässt jede missbräuchliche Verwendung der Zugangsberechtigung zur Plattform. Hierzu zählt insbesondere eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Software und angeforderter Vergabeunterlagen an Dritte.
Der LVR kann die Nutzung der Vergabeplattform sperren oder den Zugang zu ihr beschränken, wenn die Vergabeplattform oder ihre elektronischen Einrichtungen technisch überlastet oder gestört sind bzw. eine solche Überlastung oder Störung droht. In diesem Falle ist der LVR bemüht, die vollständige Funktionsfähigkeit der Vergabeplattform umgehend wiederherzustellen.
Ist die Nutzung der Vergabeplattform auf Grund eines Umstandes, welcher innerhalb des Wirkungsbereiches des LVR zu finden ist, nicht möglich, ergeben sich daraus für den Nutzer keine nachteiligen Folgen im Rahmen eines über die Vergabeplattform abzuwickelnden Vergabeverfahrens.
Erreichbarkeit per E-Mail
Als registrierter Teilnehmer/Bieter eines konkreten Vergabeverfahrens werden Ihnen Mitteilungen zu dem Verfahren u. a. auch per E-Mail von dem Benachrichtigungsservice der Vergabeplattform übersandt. Diese elektronische Post wird Ihnen von dem Absender LVR-Vergabeplattform <vergabe@lvr.de> zugeschickt mit einer standardisierten Aufforderung, über die Vergabeplattform oder das AI BIETERCOCKPIT die neuen Nachrichten abzurufen.
Bitte beachten Sie, dass es im Verantwortungsbereich des Nutzers liegt, den störungsfreien Zugang dieser E-Mails sicher zu stellen und die bereit gestellten Informationen über die Vergabeplattform oder dem AI BIETERCOCKPIT zeitnah abzurufen. Wir empfehlen deshalb bei der Registrierung mindestens eine E-Mail-Adresse eines Mitarbeitenden zu benennen, dessen Erreichbarkeit und damit der regelmäßige Abruf gewährleistet ist.
Der LVR reagiert nicht auf sog. "auto-reply messages" zur Anzeige der Abwesenheit eines Mitarbeiters oder auf Benachrichtigungen, dass eine Nachricht abgewiesen wurde (z. B. Spam-Filterung). Es erfolgt in diesem Fall weder eine erneute Benachrichtigung noch eine Benachrichtigung einer alternativen E-Mail-Adresse.
Haftung
Der LVR hat stets die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in der Internetpräsenz bereitgestellten und telefonisch vermittelten Informationen zum Ziel. Dennoch können Fehler und Unklarheiten nicht ausgeschlossen werden.
Der LVR haftet daher nicht
- für Mängel bei der Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit oder die Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter,
- für Fehler oder Störungen beim Herunterladen der eingestellten Inhalte,
- für technische Übermittlungsfehler oder Übermittlungsverzögerungen, soweit die technischen Probleme nicht im systemtechnischen Einflussbereich des LVR liegen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Mängel, Fehler und Störungen im o.g. Sinn, wenn diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des LVR entstanden sind oder wenn aus ihnen eine Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit resultiert.
Sonstige Bestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn der LVR den Geschäftsbedingungen Ihrer Firma nicht ausdrücklich widerspricht.
Der LVR behält sich ausdrücklich vor, Teile der Internetseiten oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zurückzuziehen.
Ihr Ansprechpartner:
Haben Sie noch Fragen zur Handhabung der elektronischen Ausschreibung? - Ihre Ansprechpartner finden Sie hier: Link zu den Ansprechpartnern